VATM-Statement zum Sondergutachten der Monopolkommission „Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!“

VATM-Statement zum Sondergutachten der Monopolkommission „Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!“

VATM-Statement zum Sondergutachten der Monopolkommission „Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!“

 

04.12.2017 – „Der VATM begrüßt ausdrücklich, dass die Monopolkommission – wie der Verband auch – zwar Spielraum für Regulierungserleichterungen sieht, aber einer Freistellung bei FTTB/H-Netzen eine klare Absage erteilt. Regulierungsferien bringen keinen Nutzen für den Breitbandausbau, aber enorme Gefahren für die Wirtschaft und die Bürger. Stattdessen kann das neue Nachbildbarkeitsprinzip für ein marktübliches Preisniveau und marktübliches Verhalten eines dominanten Unternehmens sorgen. Eine symmetrische Regulierung, die auch nicht marktbeherrschende Unternehmen treffen würde, wird von dem Expertengremium richtigerweise sehr kritisch und investitionsschädigend gesehen.

Auch bei der Förderung teilt die Monopolkommission die Auffassung des VATM: Es gilt zu vermeiden, dass privatwirtschaftliche Investitionen durch staatlich geförderte Investitionen verdrängt werden. Staatliche Förderung muss bedarfsorientiert und mit Sicht auf die Ressourcen erfolgen. Die Zustimmung der Monopolkommission findet auch die mit der Deutschen Telekom geschlossene Vereinbarung, durch die Überbau vermieden werden soll. Eine Nachfrage-Stimulation durch Gigabit-Voucher wird von der Monopolkommission ebenfalls als wichtig erkannt.

Auch im Mobilfunk sollten die Spielregeln im Wesentlichen beibehalten werden. Mit längeren Lizenzlaufzeiten, einer schnellen Vergabe nach zügiger Abstimmung mit den Nachbarländern und Lizenz-Zahlungen erst bei Nutzung sollen hier Investitionen erleichtert werden.“