Verbände-Stellungnahmen bei der BNetzA zeigen Wirkung

Verbände-Stellungnahmen bei der BNetzA zeigen Wirkung

FTTH-Standardangebotsverfahren

Auch 2025 bleiben die durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) regulierten Leistungen und effektiver Zugang zum Netz der Telekom ein beherrschendes Thema für die Wettbewerber. Das FTTH-Standardangebotsverfahren prägt dabei die Diskussion in der Branche und der VATM hat sich mit sechs Stellungnahme hier mit Abstand am meisten eingebracht. Nach wie vor können die Unternehmen aber nicht von einem (eigentlich) regulierten Produkt profitieren, was zu weiter wachsenden Marktanteilsverschiebungen zu Gunsten der Telekom führt.

Gerade aufgrund der erheblichen Komplexität dieser Verfahren befinden wir uns in laufenden Gesprächen mit der BNetzA zu den inakzeptablen Verfahrensverzögerungen. Man muss sich vor Augen halten, dass die Telekom bereits seit Jahren im Glasfasermarkt als marktbeherrschend eingestuft wurde und effektiver Zugang bis heute nicht gegeben ist.

Stattdessen führt das Ausbleiben dieser regulatorischen Klarstellungen zu Unsicherheiten, die sich negativ auf den Wettbewerb auswirken und eine wirksame Regulierung unterwandern. Der stete Kontakt mit den zuständigen Beschlusskammern ist hierbei essenziell, um aktiv gegen Einwirkungen der Telekom vorzugehen. Der VATM hat seine Besorgnis über die langen Verfahrenslaufzeiten bereits wiederholt dargestellt und gegenüber dem BNetzA-Präsidium sowie der zuständigen Beschlusskammer geäußert.

Ein Kern des Problems ist die angespannte Personallage bei der Bundesnetzagentur, gepaart mit einer ineffizienten Verfahrensführung. Jüngst ist dies im aktuell laufenden Verfahren der beiden Telekom-Joint Ventures GlasfaserPlus und Glasfaser Nordwest zum Ausdruck gekommen. Das Standardangebot der Telekom sollte als Marktstandard fungieren, da die Regulierungsbedürftigkeit der Joint Ventures aus ihrer Verbindung zur Telekom resultiert. Aus verfahrensökonomischen Gründen wäre die Einbeziehung der ersten Teilentscheidung gegenüber der Telekom dringend erforderlich gewesen. Dass diese nun doch nicht abgewartet werden sollte, überraschte viele Marktteilnehmer, da sie für die Verfahren der Joint Ventures richtungsweisend wäre.

Zusammen mit BREKO und ANGA haben wir eine Verbändestellungnahme gegenüber der zuständigen Beschlusskammer 3 auf den Weg gebracht, um darauf hinzuwirken, die erste Teilentscheidung abzuwarten. Die BK3 hat sich in ihrer Vorgehensweise nun den Vorschlägen des VATM angeschlossen. Dank des kollektiven Drucks der Verbände hat die BNetzA die anberaumten Verhandlungen der Joint Ventures vorerst verschoben, bis die erste Teilentscheidung vorliegt.

 

Mitnutzung von Netzinfrastruktur innerhalb von Gebäuden

Ebenfalls ein wichtiges Thema ist das Verfahren der Telekom gegen Tele Columbus, das sich mit der Mitnutzung von Netzinfrastruktur innerhalb von Gebäuden befasst. Hier hat der VATM ebenfalls klar Stellung bezogen und das strategische Verhalten der Telekom kritisch hinterfragt. Durch einen gezielten Antrag hatte die Telekom versucht, über die derzeit gesetzlich geregelten Mitnutzungsvorschriften (gemäß § 145 TKG) und die am Markt praktizierten Mitnutzungen hinausgehende, sowohl „allgemein“ geltende als auch speziell für die Telekom vorteilhafte Festlegungen zu treffen. Auch in diesem Fall hat die BNetzA die Bedenken des VATM in der entsprechenden Verhandlung anerkannt und das Verhalten der Telekom zurückgewiesen.

Die Telekom hat in diesem Verfahren strategisch versucht, die BNetzA dahingehend zu instrumentalisieren, Mitnutzungsentgelte und Mitnutzungsbedingungen abstrakt-generell festzulegen, damit diese idealerweise – aus Sicht der Telekom – dann verbindlich für die Mitnutzung aller Glasfaser-Inhausnetze in Deutschland gelten. Die BNetzA hat dem unter Verweis auf die derzeitige Gesetzeslage nicht stattgegeben. Es ist damit zu rechnen, dass die Telekom den Gesetzgeber dazu bewegen will, eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die der BNetzA eine solche symmetrische Regulierung der Mitnutzungsentgelte ermöglicht. Dies war auch Ihre Stoßrichtung bei der letzten großen TKG-Novelle 2021.

Zum Thema Netzebene 4 hat der VATM nunmehr eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet.