12 Nov Vorprodukte: Ungerechtfertigte Entgelterhöhungen zugunsten der Telekom verhindern – Wettbewerb sichern
Für erfolgreiche Migration von Kupfer auf Glas muss die Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur zukunftssicher angepasst werden
Bonn/Köln, 12. November 2020. Ein besonders wichtiges Genehmigungsverfahren mit starken Auswirkungen auf das Wettbewerbsgefüge und den weiteren Glasfaserausbau läuft aktuell bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Mit dem Antrag der Telekom auf Genehmigung der Entgelte für Layer-2-Bitstrom[1], ein Vorleistungsprodukt das viele Unternehmen auf dem VDSL-Netz von der Telekom mieten, ist Anfang Oktober das bislang wichtigste Verfahren für dieses, aber auch die nächsten Jahre angestoßen worden. „Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wird nicht nur unmittelbar die vielen Millionen Anschlüsse der Wettbewerber betreffen, die noch für viele Jahre bei der Telekom angemietet werden. Sie wird weit darüber hinaus Auswirkungen auf die Migrationsgeschwindigkeit von Kupfernetzen auf zukunftssichere Glasfasernetze in Deutschland haben“, verdeutlicht VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Das Ziel eines flächendeckenden Gigabit-Netzes in Deutschland bleibt eine der großen infrastrukturellen Herausforderungen dieser Dekade, auch wenn bei mehr als 5 Millionen echten Glasfaseranschlüssen zum Jahresende eine sich beschleunigende Dynamik beim Ausbau feststellbar ist. „In der noch lang andauernden Übergangsphase sind wir essenziell auf den Wettbewerb bei VDSL-basierten Vorleistungsprodukten angewiesen. Wir bauen so viele Gigabit-Anschlüsse wie niemals zuvor – am Limit der Tiefbaukapazitäten. Aber noch viele Jahre muss ein großer Teil der Unternehmen ihren Kunden VDSL-basierte Leistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten können. Wenn Ausbau und die zügige Migration von Kupfer auf Glasfaser gelingen sollen, müssen die kommenden Entgeltgenehmigungsentscheidungen der Bundesnetzagentur hierzu entscheidend beitragen“, appelliert Grützner.
Würde der Entgeltantrag der Telekom ohne deutliche Änderungen genehmigt, bedeute dies für die Wettbewerber eine sachlich völlig ungerechtfertigte Erhöhung der Kosten. Dies setzt die falschen wettbewerblichen Impulse für den Markt und für die Zukunft, betont Grützner. Vielen Zugangsnachfragern der Telekom würden Investitionsmittel für den eigenen Gigabit-Ausbau entzogen. Aber auch Unternehmen und Investoren, die in der Migrationsphase nicht unmittelbar von alten Kupfernetzen unabhängig sind, müssten durch quersubventionierten Telekom-Ausbau oder weitere DSL-Billigpreisaktionen erhebliche Wettbewerbsnachteile hinnehmen. Höhere Vorproduktpreise begünstigen den Glasfaserausbau nicht. Denn hieraus resultierende höhere Endkundenpreise wären – aufgrund der Wettbewerbssituation zum TV-Breitbandkabel/HFC – völlig unrealistisch. Aus Sicht des VATM wäre das Risiko höherer Preise zu Zeiten von Corona-Pandemie und Digitalisierungszielen gerade für den ländlichen Bereich wenig wünschenswert. „Ungerechtfertigte Preiserhöhungen bei den Vorleistungen der Telekom schaden daher vielen ausbauenden Unternehmen. Sie bedeuten einen einseitigen Wettbewerbsvorteil der Telekom, der wie bislang nachweislich nicht zum verstärkten Glasfaserausbau geführt hat, sondern zum Verdrängungswettbewerb und Überbau auch zahlreicher kommunaler Ausbaubemühungen“, sagt Grützner.
Es ist daher wichtig, dass die BNetzA ihre bisherige Genehmigungspraxis anpasst. Dies gilt z. B. insbesondere in Bezug auf den anzulegenden Kostenmaßstab, der es bislang erlaubt, die Kupferpreise auf Basis fiktiver Neubaukosten zu berechnen (Wiederbeschaffungskosten). „Die BNetzA verfügt über den erforderlichen Entscheidungsspielraum und die notwendigen Instrumente, um ungerechtfertigte Entgeltsteigerungen zu verhindern und den tatsächlich kostensteigernden Faktoren, wie sich weiter verknappenden Tiefbauressourcen und einer sinkenden Auslastung der Telekom-Infrastruktur, effektiv und langfristig entgegenzutreten“, betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Das vom VATM beauftragte Gutachten „Ökonomische Einschätzung zu neuen Entgelten für Layer 2 VDSL Anschlüsse“ von Prof. Dr. Frank Maier-Rigaud und Prof. Dr. Ulrich Schwalbe zeigt auf, wie die konzeptionellen Voraussetzungen, die angemessene Entgelte aus ökonomischer Sicht erfüllen sollten, geschaffen werden können (Link zur Studie). HIER können Sie auch die Kernpunkte zum Kurzgutachten einsehen. Die Stellungnahme des VATM steht Ihnen ebenfalls unter vatm.de zur Verfügung.