20 Dez Wo der Nutzen für die BürgerInnen fehlt
Deutliche Nachbesserungen bei der TKG-Novelle erwartet der VATM in den kommenden Monaten von der neuen Bundesregierung. Das neue Gesetz wird in seiner aktuellen Fassung keinen wirklichen Schub für den Infrastrukturausbau und die Entwicklung neuer innovativer Dienste bringen.
Auch wenn sich der Gesetzgeber bemüht hat, an einigen Stellen Bürokratie abzubauen, wurden an anderer Stelle zusätzliche Bürokratiehürden und Belastungen für genau die Unternehmen aufgebaut, die Milliarden Euro in den 5G- und Glasfaserausbau stecken sollen.
Dies gilt vor allem für einen suboptimal geregelten Verbraucherschutz. Im Ausland blieben bewährte Digitalisierungsmöglichkeiten ungenutzt und in der Praxis sorgen immer mehr überflüssige „Informationen“ für immer weniger Transparenz. Dazu gehören die Angabe ladungsfähiger Anschriften aller genutzten Telefondienste auf seitenlangen Papiertelefonrechnungen anstatt erprobter digitaler Lösungen. Verschärfungen bei Haftungsregelungen und Kündigungsrechten ebenso wie überzogene Versorgungsauflagen belasten die Unternehmen zusätzlich. als in Wahrheit nachteilig für die BürgerInnen wird sich auch das Recht auf schnelles Internet erweisen, wenn hierdurch die versprochene Gigabit-Versorgung per Förderung ausgehebelt wird oder schnelle Digitalisierungshilfe per Voucher.