19 Jun Frequenzauktion: 1,33 Milliarden Euro für den Breitbandausbau
Förderung muss jetzt schnell aber nachhaltig eingesetzt werden
Köln, 19.06.2015. Nach dem heutigen Ende der Mobilfunk-Frequenzauktion spricht sich VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner für einen zügigen, wettbewerbskonformen und nachhaltigen Einsatz des Erlösanteils für die Breitband-Förderung in Höhe von 1,33 Milliarden Euro aus. Insgesamt sind in Mainz Frequenzen für 5,1 Milliarden Euro versteigert worden.
„Deutschland ist mit der Versteigerung und dem Einsatz der Digitalen Dividende II Vorreiter bei der Versorgung mit mobilem Breitband in Europa. Mit der neuen Frequenzausstattung ist ein wichtiger Meilenstein für hochmoderne und zukunftsfähige Netze gelegt worden“, sagt Grützner. Wieder müssen die Mobilfunkunternehmen allerdings eine hohe finanzielle Belastung tragen. Nun komme es darauf, die Mittel in Höhe von 1,33 Milliarden Euro, die aus den Erlösen der Digitalen Dividende II (700-MHz-Frequenzen) und der 1500er-Frequenzen fließen, richtig einzusetzen. Bund und Länder hatten sich im Vorfeld auf die hälftige Teilung der Erlöse aus diesen Frequenzbändern verständigt. Die Einnahmen sollen in den Breitbandausbau fließen.
„Es darf jetzt beim Einsatz der Fördermittel nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen. Sie müssen zu einem Teil auch in die Verbesserung des mobilen Breibandnetzes und nicht allein des Festnetzes fließen – zum Beispiel in die Anbindung von Sendemasten auf dem Lande mit Glasfaser“, betont Grützner.
Außerdem sei es besonders wichtig, dass nicht aus politischen Gründen lediglich auf die Breitbandziele für das Jahr 2018 geschaut werde, sondern auch darüber hinaus. „Wir wollen, dass die Ziele 2018 so erreicht werden, dass auf Seiten der Unternehmen eine hohe Motivation für einen späteren weiteren Ausbau gegeben ist“, so der VATM-Geschäftsführer. Förderung müsse daher den weiteren Investitionswettbewerb anregen und dürfe nicht dazu beitragen, dass der Ausbau bei 50 Mbit/s stecken bleibe. „Wenn VDSL und Vectoring-Technologie als Zwischenschritt zum vollständigen Glasfaserausbau gefördert werden, dann dürfen Fördermittel nur an Unternehmen fließen, die den Wettbewerbsgedanken tragen und keine Exklusivrechte für eine solche Technologie verlangen. Der Wettbewerb wird auch, und gerade in den geförderten Gebieten, der wichtigste Treiber für einen späteren weiteren Glasfaserausbau sein“, sagt Grützner.
Förderung dürfe daher keinesfalls zur Dominanz eines Unternehmens führen, da genau dies die weitere Ausbaudynamik abwürge. „Auch muss im Interesse der Bürger und der Kommunen wo heute schon wirtschaftlich möglich, ein Glasfaserausbau bis ins Haus unterstützt werden, da dieser eine zehn- bis hundertfache Übertragungsgeschwindigkeit erreicht. Um dies sicher zu stellen muss bei Ausschreibungen deutlich höhere Qualität nicht nur deutlich höher bewertet werden, sondern auch höher gefördert werden“, unterstreicht Grützner.