Wettbewerb verbindet
Sie möchten die Zukunft des Telekommunikations- und Digitalmarktes aktiv mitgestalten?
Der VATM bündelt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und bringt ihre Perspektiven gegenüber Politik, Regulierung und Öffentlichkeit ein. Als Mitglied profitieren Sie vom direkten Austausch innerhalb der Branche, von aktuellen Informationen zu wichtigen Marktentwicklungen und regulatorischen Themen sowie von einem starken Netzwerk.
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten einer Mitgliedschaft im VATM: als ordentliches Mitglied oder als assoziiertes Mitglied. Welche Form für Ihr Unternehmen in Betracht kommt, richtet sich insbesondere nach dem Tätigkeitsfeld und der Art der Einbindung in den Telekommunikations- und Digitalmarkt.
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied können insbesondere in Deutschland tätige Anbieter von Telekommunikationsdiensten und telekommunikationsgestützten Diensten sowie Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation und Multimedia werden, die unmittelbar oder mittelbar auf den Zugang zu oder die Bereitstellung von Vorleistungen durch Netzbetreiber angewiesen sind.
Ordentliche Mitglieder sind stimm- und wahlberechtigt und können damit die Arbeit und Ausrichtung des Verbandes unmittelbar mitgestalten. Sie können zudem Kandidatinnen und Kandidaten für das Präsidium und das erweiterte Präsidium vorschlagen.
Assoziierte Mitgliedschaft
Die assoziierte Mitgliedschaft richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen, deren Tätigkeit aber einen engen Bezug zum Telekommunikations- und Digitalmarkt hat und deren Mitgliedschaft die Verbandsinteressen fördert. Dazu können beispielsweise Ausrüster sowie Anbieter von Dienstleistungen und Lösungen für die Telekommunikationsbranche gehören.
Assoziierte Mitglieder sind ebenfalls in den Verband eingebunden, verfügen jedoch nicht über das Stimm- und passive Wahlrecht der ordentlichen Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt grundsätzlich die Hälfte des Beitrags, der bei einer ordentlichen Mitgliedschaft anfallen würde.
Aufnahme in den VATM
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird an die Geschäftsstelle des VATM gerichtet. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium auf Vorschlag der Geschäftsführung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen sowie den Rechten und Pflichten der Mitglieder regelt die Satzung des VATM.
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft im VATM? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie, welche Form der Mitgliedschaft für Ihr Unternehmen in Betracht kommt.
Mitgliedsantrag
Antrag herunterladen, ausfüllen und an die Geschäftsstelle senden.
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Ihre Ansprechpartnerin
Sandra Holly
Team-Assistentin
Tel.: +49 221 37677-12
E-Mail: sh@vatm.de
Sollte der Download nicht funktionieren, genügt eine E-Mail mit Name und Anschrift – wir senden Ihnen den Antrag zu.