Ein Jahr Bund-Länder-Pakt: Mangelnde Umsetzung blockiert Beschleunigung beim Netzausbau

Ein Jahr Bund-Länder-Pakt: Mangelnde Umsetzung blockiert Beschleunigung beim Netzausbau

Berlin, 23.10.2024. Vor einem Jahr wurde der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern beschlossen. In dieser Woche treffen sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut und müssten eingestehen, dass das Ziel der Beschleunigung des TK-Netzausbaus bislang nicht so umgesetzt wurde, wie es im Pakt vorgesehen war.

„Eine koordinierte Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist essentiell, um Herausforderungen des föderalen Systems bestmöglich zu begegnen. Allerdings wurden zentrale Punkte des Paktes bislang gar nicht oder nur unvollständig angepackt“, kommentiert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Gerade beim Breitband- und Mobilfunkausbau reicht das bei Weitem nicht aus, um eine signifikante Beschleunigung zu bewirken.“ Von den Arbeitsaufträgen für Gesetze und Verordnungen waren bis Mitte des Jahres 70 Prozent noch nicht abgeschlossen.

„Die Branche muss leider in diesen Wochen und Monaten immer wieder erleben, dass die Politik zwar die Probleme beim Netzausbau richtig erkannt hat, Lösungen formuliert, aber diese nicht in den Gesetzesvorhaben, Bauordnungen und Genehmigungsprozessen implementiert. Mangelnder Umsetzungswille zieht sich wie ein roter Faden durch Bundes- und Länderpolitik, wenn es um die Digitalisierung Deutschlands geht.“

Für die Branche höchst problematisch sei es, dass die so wichtige Genehmigungsfiktion bisher erst in drei Bundesländern eingeführt wurde – und dies teilweise mit Einschränkungen. Ohne begleitende Vollständigkeitsfiktion bleibe sie zudem ein stumpfes Schwert. „Genehmigungsfiktion plus Vollständigkeitsfiktion – das ist der Turbo, den wir brauchen, damit Mobilfunk-
masten schnell errichtet werden können“, erklärt Ufer. Zwar bewirke die Genehmigungsfiktion, dass die Genehmigung nach einer Frist als gegeben angesehen werde. Aber erst mit der Vollständigkeitsfiktion würden die Voraussetzungen für die Genehmigung als erfüllt gelten.

Weitere Bestandteile des Bund-Länder-Paktes im Bereich von Breitband- und Mobilfunkausbau sollen im TK-NABEG festgeschrieben werden. Doch die so wichtige Aufnahme des „überragenden öffentlichen Interesses“ in das Gesetz soll bislang nur für den Mobilfunkausbau gelten, nicht für den Ausbau der Glasfasernetze. „Flächendeckend Glasfaser bis 2030, dieses Ziel ist nicht zu erreichen, wenn nicht alle Beschleunigungsfaktoren genutzt werden“, so Ufer. „Die Bundesländer müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen und die Aufträge aus dem Bund-Länder-Pakt möglichst schnell und einheitlich umsetzen. Bundesregierung und Bundestag sind gleichzeitig gefordert, das TK-NABEG an den entscheidenden Stellen nachzubessern. Denn eine leistungs- und zukunftsfähige digitale Infrastruktur ist von überragender Bedeutung für den Standort Deutschland.“