14 Nov Wie können wir Künstliche Intelligenz nutzen?
Verbraucher und Unternehmen erkennen zunehmend die Potenziale und die Herausforderungen, die mit Künstlicher Intelligenz verbunden sind. Im Sommer hat die EU den AI Act veröffentlicht, der ab August 2024 schrittweise bis 2026 in Kraft treten wird. Diese Verordnung ist die erste rechtliche Regulierung von Diensten, die künstliche Intelligenz nutzen.
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen, denen der Einsatz von KI künftig unterliegt, und die Chancen für unsere Mitglieder bestmöglich nutzen zu können, hat der VATM die Unterarbeitsgruppe KI des AK Dienste ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Fragen der Mitglieder zu adressieren, den Kontakt mit der Bundesnetzagentur zu suchen, und entsprechende Sensibilität zu schaffen.
Gleichzeitig sollen einzelne Aspekte des AI Acts diskutiert werden. Dazu gehören Themen wie KI in Rechenzentren, bei der Netzwerkplanung oder der Optimierung des Energieverbrauchs. Aber auch Fragen, die sich im Zusammenspiel mit anderen rechtlichen Verpflichtungen, z. B. den ESG-Pflichten oder der DSGVO ergeben, werden erörtert.
Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit in der Unterarbeitsgruppe KI haben, kommen Sie gerne auf uns zu.