VATM und Deutsche Telekom informieren über geänderte Finanzgesetzgebung

VATM und Deutsche Telekom haben kürzlich gemeinsam in Köln den Markt über wichtige Neuerungen aufgrund der geänderten Finanzgesetzgebung (ZAG) informiert.

Was ist passiert?

Mit dem Inkrafttreten der EU-Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD II) im Jahr 2016 sind tiefgreifende Einschnitte in etablierte Geschäftsmodelle der TK-Unternehmen verbunden. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist von zwei Jahren ist ab dem 13. Januar 2018 die Abrechnung von Leistungen Dritter über die Telefonrechnung und die Entgegennahme/Weitergabe von Entgelten an Dritte nach dem neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nur noch Unternehmen erlaubt, die sich der Bankenaufsicht unterwerfen und eine Zahlungsdienste-Lizenz besitzen, es sei denn, der Zahlungsvorgang erfüllt die Voraussetzungen einer eng gefassten Ausnahmeregelung.

Gemäß dieser Ausnahme benötigen TK-Anbieter in der Wertschöpfungskette dann keine Zahlungsdienste-Lizenz, wenn

a. dem Teilnehmer nur Beträge in Rechnung gestellt werden, die 50 Euro für eine Einzelzahlung (z. B. Telefongespräch) nicht überschreiten und
b. die gegenüber dem Teilnehmer monatlich abgerechneten Beträge der Drittanbieter kumuliert 300 Euro nicht überschreiten.

Was wären die Folgen gewesen und wie geht es weiter?

Mit dieser strengen Regelung wäre die Abrechnung von Auskunfts- und Mehrwertdiensten (0900, 118xy u.v.m.) sowie Call-by-Call im Telekommunikationsbereich erheblich erschwert bzw. unmöglich geworden. Der VATM hatte in einem Kurzgutachten von Prof. Dr. Torsten J. Gerpott errechnen lassen, dass beispielsweise im Jahr 2014 allein von Wettbewerbern insgesamt 324 Millionen Euro via sogenanntem „Offline-Billing“ abgerechnet wurden. Dieser und weitere Umsätze wären der Branche entzogen und überwiegend zu OTT-Anbietern transferiert worden.

VATM und Deutsche Telekom haben jedoch in monatelanger Arbeit tragfähige Lösungskonzepte für die Branche erarbeitet und diese am 11. Oktober 2017 in mehreren Vortrags- und Diskussionsrunden gegenüber den mehr als 40 teilnehmenden Unternehmensvertreter vorgestellt. Im Mittelpunkt standen dabei die erforderlichen Anpassungen am Fakturierungs- und Inkasso-Vertragsregime. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird noch dieses Jahr ein Merkblatt zum ZAG veröffentlichen, in dem Details zu den für die TK-Branche einschlägigen Bereichsausnahmen aufgeführt sind.

Die Präsentationen des VATM und der Deutschen Telekom zur Veranstaltung finden Sie im internen Mitgliederbereich des VATM. Gerne können wir Ihnen auf Nachfrage weitere Informationen zukommen lassen. Wenden Sie sich dazu gerne an die Geschäftsstelle des VATM, Franziska Schmidt, E-Mail: fs(at)vatm.de.